Das Verwaltungsgericht Bremen rechnet vor allem zu Beginn eines Wintersemesters mit zahlreichen Hochschulzulassungsverfahren. Die nachfolgenden Informationen richten sich vornehmlich an Studienbewerber. Zudem finden Sie auf dieser Seite Hinweise auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen, die Kapazitätsunterlagen der Hochschulen sowie bisherige Entscheidungen des Gerichts.
Allgemeine Information über hochschulrechtliche Verfahren, insbesondere über den Ablauf und die Kosten sowie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten, finden Sie in den nachfolgenden Informationsblättern.
Studienbewerber, die einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung („Studienplatzklage“) beim Verwaltungsgericht Bremen stellen wollen, können folgenden Vordruck nutzen:
Die Universität Bremen und die Hochschule Bremen haben jeweils auf ihrer Internetseite Sammlungen der Rechtsgrundlagen veröffentlicht, auf die Sie dort (unter dem Stichwort „Zulassungsrecht“ bzw. „Zulassung zum Studium“) direkt zugreifen können.
Hier stellt das Verwaltungsgericht mit Zustimmung der Hochschulen regelmäßig einige wesentliche Unterlagen über die Kapazitätsberechnung für einige besonders stark nachgefragte Studiengänge als pdf-Dateien zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten bereit.
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen zu Hochschulzulassungsverfahren vergangener Semester, insbesondere zu den Studiengängen Psychologie (Bachelor) an der Universität Bremen und dem Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor) an der Hochschule Bremen finden Sie auf der Homepage des Gerichts unter der Rubrik „Entscheidungen“.
Dafür können Sie folgende Suchfunktion nutzen (bitte geben Sie bei der Entscheidungssuche unter „Rechtsgebiete“ das „Hochschulrecht“ ein).