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07.11.2023 - Wahlprüfung, Öffentlichkeitsgrundsatz des § 30a BremWahlG nicht verletzt, 14 K 1542/23, Beschluss vom 07.11.2023

Datum der Entscheidung
07.11.2023
Aktenzeichen
14 K 1542/23
Normen
BremWahlG § 30a
Rechtsgebiet
Wahlprüfungsrecht
Leitsatz
Durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung für die Stimmauszählung bei der Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft wurde der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht verletzt.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf