Sie sind hier:

08.07.2025 - Familienergänzungszuschlag: Geringfügigkeitsgrenze, 7 K 2996/23, Urteil vom 08.07.2025

Datum der Entscheidung
08.07.2025
Aktenzeichen
7 K 2996/23
Normen
BremBesG § 35a
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Familienergänzungszuschlag,
Teleologische Reduktion
Leitsatz
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist bei der Berechnung der Einkünfte des anderen Elternteils in Abzug zu bringen.
Die Anspruchsgrundlage des § 35a Abs. 2 BremBesG ist im Rahmen einer teleologischen Auslegung dahingehend einschränkend zu verstehen, dass Einnahmen des anderen Elternteils aus Unterhaltsleistungen der Beamtin oder des Beamten – auch wenn sie steuerrechtlich als Einkünfte des anderen Elternteils zu werten sind – bei der Berechnung der maßgeblichen Einkünfte im Hinblick auf die Hinzuverdienstgrenze außer Acht bleiben müssen.