Leitsatz
1. Zum Einzelfall der Auslegung eines erneuten Mitteilungsschreibens gem. § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nach Beendigung und erneuter Bewilligung einer Jugendhilfeleistung gem. § 34 SGB VIII.
2. Zur Frage des bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsbescheides maßglichen Zeitpunktes bei Änderungen der Rechtslage.