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25.08.2025 - Asyl, Dublin, Aufgriffsfall, 3 K 663/25, Urteil vom 25.08.2025

Datum der Entscheidung
25.08.2025
Aktenzeichen
3 K 663/25
Normen
AufenthG § 15a
Dublin III-VO Art 29 Abs 2 S 2
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Aufgriffsfall
Belehrung
Flüchtigsein
Verteilungsbescheid
wichtige Mitteilung
Leitsatz
Zur Frage des Flüchtigseins i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO in einem "Aufgriffsfall", wenn nach einer nicht befolgten Verteilungsentscheidung (§ 15a AufenthG) eine neue Anschrift zwar den beteiligten Ausländerbehörden, nicht aber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt wird (hier: verneint).