Leitsatz
1. Der Grundsatz der selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewertung einer Prüfungsleistung steht einer gemeinsamen Begründung der Prüfer im Anschluss an die selbstständig erfolgte und schriftlich fixierte Bewertung nicht entgegen.
2. Die Zulässigkeit einer gemeinsamen Begründung einer zuvor durch jeden Prüfer selbstständig getroffenen Bewertung einer Prüfungsleistung führt nicht dazu, dass im nachfolgenden Überdenkungsverfahren der Grundsatz des eigenständigen und unabhängigen Überdenkens aufgehoben ist.