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06.10.2025 - Wechsel in neue Prüfungsordnung „Rechtswissenschaft“ mit Bachelor-Option, 7 V 2158/25, Beschluss vom 06.10.2025

Datum der Entscheidung
06.10.2025
Aktenzeichen
7 V 2158/25
Normen
Art 12 GG, Art 3 GG
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Bachelor,
Rechtswissenschaften,
Wechsel in neue Prüfungsordnung
Leitsatz
Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Wechsel der Antragstellerin in die Prüfungsordnung für den Studiengang „Rechtswissenschaft“ mit den Abschlüssen Erste Juristische Prüfung und Bachelor of Laws (LL.B.) an der Universität Bremen vom 25. Oktober 2023 für das Wintersemester 2025/2026 vorläufig zuzulassen.

Die Übergangsregelung des § 27 Abs. 2 Satz 1 neue PO ist grundrechtskonform dahingehend auszulegen, dass das Bestehen des universitären Teils der Ersten Juristischen Prüfung einem Wechsel in die neue PO nicht entgegengehalten werden kann.