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Wiedereinsetzung in die Frist zur Beantragung von Altersgeld nach § 83 Abs. 2 BremBeamtVG, 7 K 837/24, Urteil vom 07.10.2025
07.10.2025 - Wiedereinsetzung in die Frist zur Beantragung von Altersgeld nach § 83 Abs. 2 BremBeamtVG, 7 K 837/24, Urteil vom 07.10.2025
Datum der Entscheidung
07.10.2025
Aktenzeichen
7 K 837/24
Normen
§ 32 VwVfG
§ 83 BremBeamtVG
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Altersgeld
Ausschlussfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Titel der Entscheidung
Wiedereinsetzung in die Frist zur Beantragung von Altersgeld nach § 83 Abs. 2 BremBeamtVG, 7 K 837/24, Urteil vom 07.10.2025 (pdf, 111 KB)
Leitsatz
Bei der Frist zur Beantragung von Altersgeld nach § 83 Abs. 2 BremBeamtVG handelt es sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist gemäß § 32 Abs. 5 BremVwVfG a.F.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf
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