Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit einer inlandsbezogenen Ausweisung.
2. Eine Abschiebungsandrohung unter der Bedingung, dass ein von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestandskräftig festgestelltes Abschiebungsverbot widerrufen oder aufgehoben wird, ist im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie unionsrechtswidrig.