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11.05.2026 - Baurechtliche Nachbarklage, 1 K 3218/24, Urteil vom 11.05.2026

Datum der Entscheidung
11.05.2026
Aktenzeichen
1 K 3218/24
Normen
BauGB § 34 Abs 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Maß der baulichen Nutzung
Rücksichtnahmegebot
Leitsatz
Eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist nicht festzustellen, wenn zwischen dem Bauvorhaben und dem Nachbargrundstück ein Abstand von 15,50 m Luftlinie besteht, die gemeinsame Grundstücksgrenze lediglich 9,70 m beträgt und das Vorhaben die Höhe des Nachbargebäudes um 2,90 m überschreitet.
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