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27.05.2026 - Wohngeldrecht Eilantrag auf sofortige Auszahlung bereits bewilligten Wohngeldes, 3 V 1568/26, Beschluss vom 27.05.2026

Datum der Entscheidung
27.05.2026
Aktenzeichen
3 V 1568/26
Normen
SGB I § 42
SGB I § 44
WoGG § 26 Abs 2 S 1
WoGG § 26a
Rechtsgebiet
Wohngeldrecht
Schlagworte
Barauszahlung
Bewilligungszeitraum
Vorschusszahlung
Leitsatz
1. Zur Fälligkeit von für die Vergangenheit bewilligten Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.
2. Zum Anspruchs auf sofortige Auszahlung bewilligten Wohngeldes im Wege der einstweiligen Anordnung.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf