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01.06.2026 - Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die Inanspruchnahme eines Angebots der Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung nach den §§ 22 und 24 SGB VIII trotz faktischer Nichtbetreuung des Kindes, 3 K 2874/24, Urteil vom 01.06.2026

Datum der Entscheidung
01.06.2026
Aktenzeichen
3 K 2874/24
Normen
Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen § 2 Abs 1, SGB VIII § 90 Abs 1 Nr 3
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Elternbeitrag
gröbliche Störung
Leistungsstörung
Leitsatz
Im Falle der Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die Inanspruchnahme eines Angebots der Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung nach den §§ 22 und 24 SGB VIII liegt eine „gröbliche“ Störung des Ausgleichsverhältnisses vor, soweit zwei Monate nach Beginn des Kindergartenjahres die Eingewöhnung noch nicht begonnen hat und eine tatsächliche Betreuung des betroffenen Kindes aus Gründen, die außerhalb der Sphäre der Eltern liegen, nicht aufgenommen wurde.
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