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16.06.2026 - Ausbildungsförderung (BAföG): Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern, 7 K 1021/24, Urteil vom 16.06.2026

Datum der Entscheidung
16.06.2026
Aktenzeichen
7 K 1021/24
Normen
BAföG § 16
BAföG § 16 Abs 1 S 1
BAföG § 16 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Hochschulrecht
Schlagworte
Auslandsstudium
zusammenhängender Zeitraum
Leitsatz
1. Zur Frage, wann der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern von besonderer Bedeutung im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BAföG ist.
2. § 16 Abs. 1 Satz 2 BAföG steht dem Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von einem Jahr nicht entgegen, wenn der Wechsel der Ausbildungsstätten ohne wesentliche zeitliche Unterbrechung stattfindet.
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