Sie sind hier:

24.01.2025 - Ausschluss eines Mitgliedes des Personalrats wegen Verletzung der Schweigepflicht, 12 K 3102/24, Beschluss vom 24.01.2025

Datum der Entscheidung
24.01.2025
Aktenzeichen
12 K 3102/24
Normen
BremPersVG § 25
BremPersVG § 57
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Schlagworte
Personalratsmitglied
Schweigepflicht
Leitsatz
Es stellt eine grobe Verletzung der Schweigepflicht dar, wenn ein Mitglied des Personalrates entgegen dem Mehrheitsvotum im Personalrat und entgegen der Bitte der Dienststellenleitung einen Bericht zur Geschäfts- und Organisationsuntersuchung an Beschäftigte weiterleitet.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf