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26.08.2022 - Abmahnung von PR-Mitgliedern, Bindung des Entsendebeschlusses, 12 K 1390/21, Beschluss vom 26.08.2022

Datum der Entscheidung
26.08.2022
Aktenzeichen
12 K 1390/21
Normen
BremPersVG § 39
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Schlagworte
Abmahnung
Leitsatz
Der Entsendebeschluss des PR begründet für das PR-Mitglied eine Pflicht, an der Schulung teilzunehmen. Eine Abmahnung wegen der Teilnahme ist unzulässig.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf