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26.06.2026 - Teilweise Klagerücknahme, wenn Anträge in der mündlichen Verhandlung beschränkt werden, 4 K 1156/24, Urteil vom 26.06.2026

Datum der Entscheidung
26.06.2026
Aktenzeichen
4 K 1156/24
Normen
VwGO § 155 Abs 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Klagerücknahme
Leitsatz
Es liegt eine teilweise Klagerücknahme vor, wenn die Anträge in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem bei Klageerhebung angekündigten Anträgen beschränkt werden.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf