Sie sind hier:

14.07.2026 - Kein Recht auf folgenlosen Ausstieg aus dem Prüfungsrechtsverhältnis, 7 K 1952/25, Urteil vom 14.07.2026

Datum der Entscheidung
14.07.2026
Aktenzeichen
7 K 1952/25
Normen
APV-L § 16 Abs 5
APV-L § 26
APV-L § 26 Abs 6
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Ausstieg aus dem Prüfungsrechtsverhältnis
Makel des endgültigen Nichtbestehens
Prüfungsrechtsverhältnis
Wiederholungsprüfung
Leitsatz
Eine sachdienliche Auslegung des klägerischen Antrages beschränkt auf ein „isoliertes“ Anfechtungsbegehren, allein gerichtet auf die Aufhebung des Bescheides hinsichtlich der Feststellung des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung, scheidet aus, weil dieses Begehren unstatthaft wäre.
Das Rechtsschutzbedüfnis im Hinblick auf eine (an sich statthafte) Anfechtungsklage entfällt, wenn der Kläger lediglich formell ein Recht auf Wiederholung der streitgegenständlichen Prüfung begehrt, obwohl er tatsächlich das Interesse an der Wahrnehmung derselben längst verloren hat.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf