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21.07.2026 - Schulzuweisung, Gesamtschule Bremen-Ost, 1 V 1992/26, Beschluss vom 21.07.2026

Datum der Entscheidung
21.07.2026
Aktenzeichen
1 V 1992/26
Normen
AufnahmeVO
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Gesamtschule Bremen-Ost
Leitsatz
Kapazität, kein Härtefall bei subjektiven Ängsten der Eltern, Einzugsbezirke der Grundschulen sind ermessensfehlerfrei
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf