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19.06.2026 - Kommunalrechtliche Organklage eines bremischen Ortsbeirats gegen eine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Straße, 1 K 3873/25, Urteil vom 19.06.2026

Datum der Entscheidung
19.06.2026
Aktenzeichen
1 K 3873/25
Normen
BremOBG § 10 Abs 1 Nr 3
StVO § 45 Abs 1 Satz 2 Nr 3
StVO § 45 Abs 1b Satz 1 Nr 5
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Feststellungsklage
Geschwindigkeitsbegrenzung
Geschwindigkeitsbeschränkung
Kommunalverfassungsstreit
Ortsbeirat
stadtteilbezogene Maßnahmen
Leitsatz
1. Ortsbeiräte entscheiden gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 BremOBG nur über verkehrslenkende, - beschränkende und -beruhigende Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind.
2. Eine Maßnahme, die sich auf den überörtlichen Durchgangsverkehr auswirkt, ist nicht stadtteilbezogen.
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