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14.05.2025 - 12 K 402/25, Letztentscheidungsrecht bei sozialen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, Beschluss vom 14.05.2025

Datum der Entscheidung
14.05.2025
Aktenzeichen
12 K 402/25
Normen
BremPersVG § 61 Abs 4 S 3
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Schlagworte
Letztentscheidungsrecht
Leitsatz
Letztentscheidungsrecht bei sozialen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Leitsatz: Das BremPersVG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass bei sozialen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung ein Letztentscheidungsrecht besteht.