Leitsatz
Im Einzelfall erfolgreiche Klage gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme nach Durchführung eines Altersfeststellungsverfahrens gem. §§ 42a, 42 f SGB VIII.
Im vorliegenden Verfahren lassen das äußere Erscheinungsbild und der in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von dem Kläger begründete Zweifel an dem Ergebnis der Altersfeststellung aufkommen.