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25.04.2025 - 3 K 688/24, Kinder- und Jugendhilferecht; Inobhutnahme; Altersfeststellungsverfahren, Urteil vom 25.04.2025

Datum der Entscheidung
25.04.2025
Aktenzeichen
3 K 688/24
Normen
SGB 8 § 42a
SGB 8 § 42f
SGB VIII § 42a
SGB VIII § 42f
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Altersfeststellung
Äußeres Erscheinungsbild
Inobhutnahme
Verpflichtungsklage
Leitsatz
Im Einzelfall erfolgreiche Klage gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme nach Durchführung eines Altersfeststellungsverfahrens gem. §§ 42a, 42 f SGB VIII.
Im vorliegenden Verfahren lassen das äußere Erscheinungsbild und der in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von dem Kläger begründete Zweifel an dem Ergebnis der Altersfeststellung aufkommen.