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29.04.2025 - 7 K 2902/23, Zuwendungsrecht: Absehen von Erstattungszinsen nach Überförderung (Ermessensfehler), Urteil vom 29.04.2025

Datum der Entscheidung
29.04.2025
Aktenzeichen
7 K 2902/23
Normen
BremVwVfG § 49a Abs 3
VwVfG § 49a Abs 3
Rechtsgebiet
Subventionen, Anpassungshilfen, Stillegungsprämie
Schlagworte
Erstattungszinsen
Zinsbescheid
Zuwendungsrecht
Leitsatz
Die Beklagte hat das ihr in § 49a Abs. 3 Satz 2 BremVwVfG in Hinblick auf ein ausnahmsweises Absehen von einem Zinsanspruch eingeräumte Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt. Es besteht insbesondere ein Ermessensdefizit, weil die Erwägungen der Beklagten nicht erkennen lassen, dass sich diese mit den in der Norm aufgeführten Ermessensgesichtspunkten hinreichend auseinandergesetzt hat.