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  • Anerkennung als Pharmaberater bei Studienabschluss Humanmedizin in der Ukraine, 1 K 711/25, Gerichtsbescheid vom 13.01.2026

13.01.2026 - Anerkennung als Pharmaberater bei Studienabschluss Humanmedizin in der Ukraine, 1 K 711/25, Gerichtsbescheid vom 13.01.2026

Datum der Entscheidung
13.01.2026
Aktenzeichen
1 K 711/25
Normen
AMG § 75
Schlagworte
Pharmaberater
Leitsatz
Für die Anerkennung als Pharmaberater ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin in der Ukraine ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dass die Voraussetzungen einer Approbation nach deutschem Recht vorliegen.