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07.12.2012 - Anerkennung Dienstunfall

Datum der Entscheidung
07.12.2012
Aktenzeichen
2 K 847/11
Normen
BeamtVG idF 31.08.2006 § 31 Abs 3
BremBeamtVG § 1 Abs 2
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Berufskrankheit
Bronchialkarzinom
Dienstunfallfiktion
Leitsatz
Für einen Justizwachtmeister, der beim Amtsgericht mit typischen Wachtmeisteraufgaben beschäftigt und daneben als Leiter der Druckerei u.a. für die Bedienung der Druckmaschine zuständig war, bestand keine besondere Gefährdung i.S.d. § 31 Abs. 3 BeamtVG nach Art seiner dienstlichen Verrichtungen an einem Bronchialkarzinom mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura (Berufskrankheit nach Nr. 4104 der Anlage 1 zur BKVO) zu erkranken.