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19.11.2007 - Anerkennung einer Wählervereinigung

Datum der Entscheidung
19.11.2007
Aktenzeichen
W K 1818/07
Normen
BremLVerf Art 75
BremWahlG § 16 Abs 3 Nr 2
BremWahlG § 19 Abs 7
BremWahlG § 38 Abs 1
GG Art 21 Abs 1 S 3
Rechtsgebiet
Wahlprüfungsrecht
Schlagworte
Bürgerschaftswahl
Demokratieprinzip
Einspruch
Landtagswahl
Wahlbereich
Wählervereinigung
Zugangsmöglichkeit
Leitsatz
Eine Wählervereinigung, die satzungsmäßig nur aus stimmberechtigten Mitgliedern aus Bremerhaven besteht, ist nicht für die Bürgerschaftswahl (Landtagswahl) anzuerkennen
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf