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13.05.2015 - Anfechtung der Sperrzeitaufhebung, Änderung von Lärmschutzauflagen

Datum der Entscheidung
13.05.2015
Aktenzeichen
5 V 155/15
Normen
Brem GastG § 2
Brem GastV § 4
Rechtsgebiet
Gaststättenrecht
Schlagworte
Sperrzeitaufhebung
Leitsatz
1. Von einer Festlegung bestimmter Lärmwerte darf nur abgesehen werden, wenn keine gebietsunverträglichen Immissionen durch den genehmigten Betrieb der Gaststätte zu erwarten sind (vgl. OVG Münster, B. v. 26.07.2013 – 4 B 193/13 -, juris)

2. Um durchgreifende Zweifel an der Einhaltung der in einer Auflage festgelegten Immissionsrichtwerte zu begründen, muss dargelegt werden, wann und wie häufig eine derartige Lärmbelästigung wahrgenommen wurde.