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  • Anfechtung der Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft durch den Landeswahlleiter wegen eines Stimmzettelverlusts, 14 K 1530/23, Beschluss vom 07.11.2023

07.11.2023 - Anfechtung der Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft durch den Landeswahlleiter wegen eines Stimmzettelverlusts, 14 K 1530/23, Beschluss vom 07.11.2023

Datum der Entscheidung
07.11.2023
Aktenzeichen
14 K 1530/23
Normen
BremWahlG § 37
Rechtsgebiet
Wahlprüfungsrecht
Schlagworte
Bestandsschutz
Mandatsrelevanz
potentielle Kausalität
Stimmzettelverlust
Wahlfehler
Leitsatz
1. Die nicht nur theoretisch mögliche Auswirkung eines Wahlfehlers auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft ist für das Vorliegen einer Mandatsrelevanz ausreichend.
2. Einem einmal gewählten Parlament kommt ein sich aus dem Demokratieprinzip ergebender Bestandsschutz zu.
3. Kommt eine Berichtigung des Wahlfehlers nicht in Betracht, ist der Bestandsschutz mit den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers abzuwägen.