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  • Anmeldefrist für die Wiederholung des ersten juristischen Staatsexamens, Urteil vom 21.04.2026, 7 K 1057/25

21.04.2026 - Anmeldefrist für die Wiederholung des ersten juristischen Staatsexamens, Urteil vom 21.04.2026, 7 K 1057/25

Datum der Entscheidung
21.04.2026
Aktenzeichen
7 K 1057/25
Normen
§ 28 Abs. 1 JAPG
§ 80 Abs. 1 VwGO
Art. 12 GG
Rechtsgebiet
Hochschulrecht
Schlagworte
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
Frist zur Anmeldung
Härtefall
Juristisches Examen
Staatsexamen
unverschuldete Säumnis
Leitsatz
1. Verfassungskonformität der zweijährigen Anmeldefrist zum Wiederholungsversuch.
2. Zur aufschiebenden Wirkung eines zurückgenommenen Widerspruchs gegen den Nichtbestehensbescheid betreffend den Erstversuch.
3. Zur Fristverlängerung in Härtefällen und bei unverschuldeter Säumnis.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf