Leitsatz
1. Verfassungskonformität der zweijährigen Anmeldefrist zum Wiederholungsversuch.
2. Zur aufschiebenden Wirkung eines zurückgenommenen Widerspruchs gegen den Nichtbestehensbescheid betreffend den Erstversuch.
3. Zur Fristverlängerung in Härtefällen und bei unverschuldeter Säumnis.