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10.06.2025 - Antrag auf Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung: Prognoseentscheidung, 7 K 2572/23, Urteil vom 10.06.2025

Datum der Entscheidung
10.06.2025
Aktenzeichen
7 K 2572/23
Normen
BremLAG § 7
BremLAG § 7 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Corona-Pandemie
Fortsetzung
Lehramt
Lehramt an Öffentlichen Schulen
Wiederholungsprüfung
Zweites Staatsexamen Lehramt
Leitsatz
Das Verfahren ist fortzusetzen. Die Klage ist ausnahmsweise nicht wirksam zurückgenommen worden. Die Klagerücknahme ist unwirksam, weil sie durch einen nicht zutreffenden Hinweis des Gerichts veranlasst wurde.
Um die nach § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BremLAG maßgebliche Frage, ob ein Bestehen in einer zweiten Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung Lehramt hinreichend wahrscheinlich ist, zu beantworten, bedarf es einer Leistungsprognose.
Vorliegend rechtfertigen die maßgeblichen Umstände im besonderen Einzelfall des Klägers aus Sicht des Gerichts insgesamt eine positive Leistungsprognose .