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  • Asyl Iran, Klage abgewiesen, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Demonstrationsteilnahme 2019, keine hervorgehobene exilpolitische Betätigung, Konversion stellt sich nicht als identitätsprägend dar, 1 K 2302/23, Urteil vom 22.09.2025

22.09.2025 - Asyl Iran, Klage abgewiesen, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Demonstrationsteilnahme 2019, keine hervorgehobene exilpolitische Betätigung, Konversion stellt sich nicht als identitätsprägend dar, 1 K 2302/23, Urteil vom 22.09.2025

Datum der Entscheidung
22.09.2025
Aktenzeichen
1 K 2302/23
Normen
AsylG § 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Iran
Leitsatz
Asyl Iran, Klage abgewiesen, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Demonstrationsteilnahme 2019, keine hervorgehobene exilpolitische Betätigung, Konversion stellt sich nicht als identitätsprägend dar.