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  • Asyl Iran, Klage abgewiesen, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Demonstrationsteilnahme 2019, keine hervorgehobene exilpolitische Betätigung, Konversion stellt sich nicht als identitätsprägend dar, 1 K 2302/23, Urteil vom 22.09.2025

22.09.2025 - Asyl Iran, Klage abgewiesen, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Demonstrationsteilnahme 2019, keine hervorgehobene exilpolitische Betätigung, Konversion stellt sich nicht als identitätsprägend dar, 1 K 2302/23, Urteil vom 22.09.2025

Datum der Entscheidung
22.09.2025
Aktenzeichen
1 K 2302/23
Normen
AsylG § 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Iran
Leitsatz
Asyl Iran, Klage abgewiesen, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Demonstrationsteilnahme 2019, keine hervorgehobene exilpolitische Betätigung, Konversion stellt sich nicht als identitätsprägend dar.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf