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10.09.2021 - Asylrecht, 1 V 1408/21, Beschluss vom 10.09.2021

Datum der Entscheidung
10.09.2021
Aktenzeichen
1 V 1408/21
Normen
§ 71a AsylG
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Dänemark
Zweitantrag
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob ein Asylantrag, der nach Ablehnung eines Erstantrags in Dänemark gestellt wurde, als Zweitantrag behandelt werden darf.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf