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28.09.2021 - Asylrecht / Russische Förderation, 6 K 2277/17, Urteil vom 28.09.2021

Datum der Entscheidung
28.09.2021
Aktenzeichen
6 K 2277/17
Normen
AsylG § 3e
AufenthG § 60 Abs 5
AufenthG § 60 Abs 7
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Asyl Russische Föderation
Epilepsie
Lamotrigin
Schutzalternative
Leitsatz
Für die diagnostizierte Epilepsie bestehen in der Russischen Föderation ausreichende Behandlungsmöglichkeiten. Das der Klägerin zu 3. verschriebene Medikament Lamotrigin ist dort verfügbar.