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09.05.2023 - Asylrecht/Russische Förderation, 6 K 705/22, Urteil vom 09.05.2023

Datum der Entscheidung
09.05.2023
Aktenzeichen
6 K 705/22
Normen
AsylG § 3 Abs 1
AsylG § 4 Abs 1
AufenthG § 60 Abs 5
AufenthG § 60 Abs 7
GG Art 16a
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Asyl Russische Föderation
gesteigerter Vortrag
Krankenschwester
medizinisches Personal
Vorladung Wehrdienst
Wehrpflicht Frau (verneint)
Leitsatz
1. Es widerspricht insoweit der Erkenntnislage, dass in der Russischen Föderationen Frauen zum Pflichtwehrdienst herangezogen werden. Alle Auskünfte beziehen die Wehrpflicht auf Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 28.09.2022, Seite 10).

2. Es ergibt sich auch aus den von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Erkenntnissen nicht, dass auch Krankenschwestern der Geburtshilfe von einer über ein grundsätzliches Ausreiseverbot medizinischen Personals hinausgehende, vom russischen Parlament befürwortete Einberufung medizinischen Personals betroffen sein könnten.