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15.02.2017 - Asylrecht, Syrien

Datum der Entscheidung
15.02.2017
Aktenzeichen
1 K 1071/16
Normen
AsylG § 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Flüchtlingseigenschaft
Gruppenverfolgung Kurden
Reflexverfolgung
Syrien
Verfolgung wegen Asylantragstellung
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft bei über 60 Jahre alter Kurdin aus Rojava

Keine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in Syrien.

Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für Reflexverfolgung in Syrien.

Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für Rückkehrgefährdung wegen (illegaler) Ausreise, Asylantragstellung und Auslandsaufenthalt.