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29.09.2025 - Asylrecht, Syrien, Flüchtlingsschutz, Gruppenverfolgung der Alawiten (verneint), 3 K 1730/23, Urteil vom 29.09.2025

Datum der Entscheidung
29.09.2025
Aktenzeichen
3 K 1730/23
Normen
AsylG § 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Diskriminierung
Flüchtlingsschutz
Gruppenverfolgung Alawiten
staatliches Verfolgungsprogramm
Verfolgungsdichte
Vorverfolgung
Leitsatz
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen Staatsangehörigen alawitischer Religionszugehörigkeit.

Nach derzeitiger Auskunftslage kann eine sog. Gruppenverfolgung der Alawiten (noch) nicht angenommen werden. Der Kläger weist zudem kein besonderes Risikoprofil auf, das in seinem Fall eine andere Bewertung rechtfertigen könnte.