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12.01.2026 - Asylrecht, Syrien, Flüchtlingsschutz, Gruppenverfolgung von Christen (verneint), 3 K 49/24, Urteil vom 12.01.2026

Datum der Entscheidung
12.01.2026
Aktenzeichen
3 K 49/24
Normen
AsylG § 3 Abs 1
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Christen, Gruppenverfolgung, Religion
Leitsatz
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen Staatsangehörigen christlicher Religionszugehörigkeit.

Nach derzeitiger Auskunftslage kann eine sog. Gruppenverfolgung der Christen nicht angenommen werden. Der Kläger weist zudem kein besonderes Risikoprofil auf, das in seinem Fall eine andere Bewertung rechtfertigen könnte.