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15.06.2026 - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus wirtschaftlichen Gründen, 1 K 56/25, Urteil vom 15.06.2026

Datum der Entscheidung
15.06.2026
Aktenzeichen
1 K 56/25
Normen
§ 4 RBStV, Art. 3 Abs. 1 GG
Rechtsgebiet
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung
Schlagworte
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Härtefall
Leitsatz
Einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen gemäß § 4 Abs. 1 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, sind nicht nach der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf