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27.03.2026 - Beschluss, öffentlich-rechtliches Hausverbot für Behördengebäude, Anhörungsmangel, räumlicher Geltungsbereich, Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit, 3 V 4038/25, Beschluss vom 27.03.2026

Datum der Entscheidung
27.03.2026
Aktenzeichen
3 V 4038/25
Normen
VwGO § 114 S 1
VwGO § 80 Abs 5 S 1 Alt 2
VwVfG § 28 Abs 1
VwVfG § 28 Abs 2 Nr 1
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
Anhörung
Ermessensausübung
formelle Rechtmäßigkeit
Hausrecht
Hausverbot
Verhältnismäßigkeit
Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an ein Absehen von der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG bei der Erteilung eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots.
2. Zur Verhältnismäßigkeit des räumlichen Geltungsbereichs eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots.