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  • Die Gewichtung von Examensnoten im Rahmen des Eignungsvergleichs von Bewerbern, die sämtliche Einstellungsvoraussetzungen des § 116 Abs. 3 BremBG erfüllen, fällt bei der Besetzung einer W2-Professur an einer Hochschule in den Kernbereich des Beurteilungss

15.07.2025 - Die Gewichtung von Examensnoten im Rahmen des Eignungsvergleichs von Bewerbern, die sämtliche Einstellungsvoraussetzungen des § 116 Abs. 3 BremBG erfüllen, fällt bei der Besetzung einer W2-Professur an einer Hochschule in den Kernbereich des Beurteilungss

Datum der Entscheidung
15.07.2025
Aktenzeichen
6 V 1077/25
Normen
BremBG § 116,
BremBG § 116 Abs. 3,
BremHG § 18 Abs. 5,
BremVerf Art. 11,
BremVerf Art. 34,
GG Art. 19 Abs. 4,
GG Art. 33 Abs. 2,
GG Art. 5 Abs. 3,
HfÖVG § 1,
HfÖVG § 11 Abs. 1,
JAPG § 1,
JAPG § 11,
VwGO § 123 Abs 1
Rechtsgebiet
Beförderungen
Schlagworte
Bestenauslese,
Examensnote,
Konkurrenteneilverfahren,
Konkurrentenstreit,
Leistungsvorsprung,
W2,
W2-Professur
Leitsatz
Die Gewichtung von Examensnoten im Rahmen des Eignungsvergleichs von Bewerbern, die sämtliche Einstellungsvoraussetzungen des § 116 Abs. 3 BremBG erfüllen, fällt bei der Besetzung einer W2-Professur an einer Hochschule in den Kernbereich des Beurteilungsspielraums der Berufungskommission.