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11.07.2019 - Einsicht in die Stimmzettel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft

Datum der Entscheidung
11.07.2019
Aktenzeichen
4 V 1330/19
Normen
BremWahlG § 38
Rechtsgebiet
Informationsfreiheitsgesetz
Schlagworte
Einsichtnahme
Einsichtnahme in Stimmzettel
Stimmzettel
Wahlprüfung
Wahlprüfungsverfahren
Leitsatz
Keine Einsicht in Wahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl mangels berechtigtem Interesse, da nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (StGH 2/16) eine Wahlanfechtung nicht auf eine von einem Einzelnen durchgeführte "Nachzählung" gestützt werden kann.