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24.03.2026 - Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung der Stelle eines Ersten Staatsanwaltes, 6 V 141/26, Beschluss vom 24.03.2026

Datum der Entscheidung
24.03.2026
Aktenzeichen
6 V 141/26
Normen
BremRiG § 12
BremRiStABrtlVO § 4
BremRiStABrtlVO § 5
BremRiStABrtlVO § 6
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Beurteilung
Beurteilungszeitraum
Staatsanwaltschaft
Leitsatz
1. Die Anlassbeurteilung desselben Dienstherrn, die einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilung abbildet, muss aus der Regelbeurteilung entwickelt werden und darf diese lediglich fortentwickeln.
2. § 5 Abs. 1 Nr. 1b) BremRiStABrtlVO ist dahingehend auszulegen, dass nur solche Erprobungen einen Beurteilungsanlass bilden, die im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz absolviert wurden.