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21.04.2020 - Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Datum der Entscheidung
21.04.2020
Aktenzeichen
5 V 580/20
Normen
FeV § 11 Abs 8
FeV § 13 Abs 2a
FeV § 46
StVG § 3
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung
Schlagworte
Aggresivität unter Alkoholeinfluss
Alkoholmissbrauch
Berufskraftfahrer
Fahrerlaubnisentziehung
Fahrerlaubnisentzug
medizinisch-psychologisches Gutachten
MPU
Nichtbeibringung
Starke Alkoholisierung
Ungeeignetheit
Verdacht auf Alkohlmissbrauch
Leitsatz
Bei einem Berufskraftfahrer liegen hinreichende Tatsachen für eine Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen des Verdachts eines Alkoholmissbrauchs nach § 13 Abs. 2 Buchstabe a vor, wenn er zweimal unter Alkoholeinfluss mit aggressiven Verhalten und Kontrollverlust auffällig geworden ist und dabei in einem Fall eine Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille vorlag. Dies gilt auch dann, wenn die Vorfälle jeweils in der arbeitsfreien Zeit des Berufskraftfahrer erfolgten.