Leitsatz
Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bremerhaven vom 22.10.1992 ist mangels ordnungsgemäßer Verkündung niemals wirksam geworden.
Nach dem eindeutigen Wortlaut der damaligen (und auch der heutigen) Veröffentlichungsregelung umfasst der Begriff „Ortsgesetze nach dem Bundesbaugesetz“ sämtliche Ortsgesetze, deren Erlass auf dem Baugesetzbuch beruht, ohne eine weitere Einschränkung.
Die ordnungsgemäße Veröffentlichung von Rechtsnormen ist als ein rechtsstaatliches Kernelement Wirksamkeitsvoraussetzung.