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  • Gerichtsbescheid, Asylrecht, Syrien, Untätigkeitsklage, 3 K 822/25, Gerichtsbescheid vom 24.02.2026

24.02.2026 - Gerichtsbescheid, Asylrecht, Syrien, Untätigkeitsklage, 3 K 822/25, Gerichtsbescheid vom 24.02.2026

Datum der Entscheidung
24.02.2026
Aktenzeichen
3 K 822/25
Normen
AsylG § 26 Abs 1
VwGO § 113 Abs 5 S 1
VwGO § 75
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Durchentscheiden
Familienflüchtlingsschutz
Spruchreife
Untätigkeitsklage
Leitsatz
In der Konstellation einer auf ein "Durchentscheiden" gerichteten Untätigkeitsklage ist für einen Verpflichtungsausspruch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Asylverfahrens auch dann kein Raum, wenn der wörtliche Klageantrag auf die Zuerkennung von „Familienasyl“ gem. § 26 AsylG beschränkt ist.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf