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26.11.2021 - Kommunalrecht, 1 V 1415/21, Beschluss vom 26.11.2021

Datum der Entscheidung
26.11.2021
Aktenzeichen
1 V 1415/21
Normen
LHO § 17
LHO § 17 Abs 5
LHO § 49
LHO § 49 Abs 1
VerfBrhv § 36
VerfBrhv § 41
VerfBrhv § 41 Abs 4
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Abgeordneter
Ausschluss
Beamter
Beförderung
Besoldung
Stadtverordnetenversammlung
Stellenplan
Leitsatz
Die Beförderung eines Beamten in eine höhere Besoldungsstufe bei gleicher Amtsbezeichnung erfordert einen ernennungsähnlichen Verwaltungsakt.
Dieser wird nicht entbehrlich durch die Eintragung des höher bewerteten Amtes in der Besoldungsordnung oder der Planstelle im Stellenplan oder die Einweisung des Stelleninhabers in die höher dotierte Planstelle.
Abgeordnete eines Gemeinderats können in ihren Rechten verletzt sein, wenn ein Ausschuss des Rates seine Kompetenzen überschreitet.