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15.01.2026 - Konkurrenteneilverfahren, 6 V 3300/25, Beschluss vom 15.01.2026

Datum der Entscheidung
15.01.2026
Aktenzeichen
6 V 3300/25
Normen
Berufungsordnung der Universität Bremen
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Beförderungen
Schlagworte
Berufungskommission
Berufungskommission
Dokumentation der Auswahlentscheidung
Konkurrenteneilverfahren
Professorenstelle
Leitsatz
Angesichts der in § 4 BremHG bestimmten Aufgaben einer Hochschule, zu denen die Lehre gleichrangig neben der Forschung steht, steht die Rechtmäßigkeit der Einordnung der didaktischen Eignung als Muss-Kriterium außer Frage. Die Feststellung der Nichteignung führt deshalb zwingend zum Ausscheiden aus dem weiteren Verfahren.