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  • Landesbeamtenrecht - Klage eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Beförderung, Klagabweisung, 6 K 839/24, Urteil vom 08.08.2025

08.08.2025 - Landesbeamtenrecht - Klage eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Beförderung, Klagabweisung, 6 K 839/24, Urteil vom 08.08.2025

Datum der Entscheidung
08.08.2025
Aktenzeichen
6 K 839/24
Normen
BremPersVG § 39
BremPersVG § 56 Abs 1
GG Art. 33 Abs. 2
Rechtsgebiet
Beförderungen
Schlagworte
Beförderung nach BesGr. A 15
fiktive Karrierenachzeichnung
fiktive Karrierenachzeichnung
freigestelltes Personalratsmitglied
Leitsatz
1. Freigestellte Personalratsmitglieder müssen sich, um befördert zuwerden, einem Auswahlverfahren stellen.
2. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung außerhalb eines Auswahlverfahrens.
3. § 39 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 9 Satz 2 BremPersVG verbietet eine Benachteiligung für den beruflichen Aufstieg freigestellter Personalratsmitglieder allein gegenüber solchen Beamten, die nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Mitbestimmungsgremiums freigestellt worden sind (vgl. betreffend eine freigestellte Frauenbeauftragte VG Bremen, Urt. v. 11.04.2025 – 6 K 2164/22, juris).