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  • NC-Verfahren Studiengang Psychologie, 7 V 1879/22, Beschluss vom 08.12.2022

08.12.2022 - NC-Verfahren Studiengang Psychologie, 7 V 1879/22, Beschluss vom 08.12.2022

Datum der Entscheidung
08.12.2022
Aktenzeichen
7 V 1879/22
Normen
Hochschulrecht, Hochschulzulassung, horizontale Substituierbarkeit, Psychologie, Universität Bremen
Rechtsgebiet
Hochschulrecht
Schlagworte
Hochschulrecht
Hochschulzulassung
horizontale Substituierbarkeit
Psychologie
Universität Bremen
Leitsatz
Die Ermittlung des Lehrangebots richtet sich vorliegend nach dem von der Antragsgegnerin angewandten und in § 9 KapVO verankerten abstrakten Stellenprinzip, wonach es losgelöst von der konkreten Besetzungssituation allein auf die Anzahl der einer Lehreinheit zugewiesenen Stellen ankommt.
Wird in anderen Studiengängen der Lehreinheit das Lehrangebot nicht aufgrund von kapazitätswirksamen Immatrikulationen ausgeschöpft, ist dieses „ungenutzte“ Lehrangebot den Studiengängen, in denen weiterhin ein Engpass besteht, demnach zur Verfügung zu stellen (horizontale Substituierbarkeit).