Sie sind hier:
  • Nichtzulassung einer namensgleichen Partei

16.03.2011 - Nichtzulassung einer namensgleichen Partei

Datum der Entscheidung
16.03.2011
Aktenzeichen
1 V 152/11
Normen
BremWahlG § 47 Abs 6
BremWahlG § 53 Abs 2
BremWahlG § 54
Rechtsgebiet
Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht
Schlagworte
Eilrechtsschutz
Vorfeld der Wahl
Wahlprüfungsverfahren
Leitsatz
Der in verfassungskonformer Weise durch § 54 i. V. m. § 47 BremWahlG konkretisierte Grundsatz der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens findet auch im Bereich der Kommunalwahl Anwendung.